Nahrungsergänzungsmittel - was muss der Apotheker wissen?
Autor
Staatl. Gepr. Dipl.-Lebensmittelchemiker Ralph Saur
Lernziele
Sie können einzelne Produktgruppen von Nahrungsergänzungsmitteln rechtlich abgrenzen.
Sie können überprüfen, ob ein Nahrungsergänzungsmittel verkehrsfähig ist.
Sie sind in der Lage, Werbeaussagen der Hersteller kritisch zu bewerten.
Sie können Apothekenkunden kompetent zum Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln beraten.
Sie kennen Risiken, die bei der Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln bestehen.
Zusammenfassung
In den letzten Jahren werden in der Apotheke neben Arzneimitteln und Medizinprodukten vermehrt Gesundheitsprodukte verkauft, die unter das Lebensmittelrecht fallen. Typische Produktgruppen sind Speziallebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel, Ergänzungsnahrungen oder diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Trotz bestehenderrechtlicher Regelungen ist es nicht immer einfach, eine klare Abgrenzung zwischen Speziallebensmitteln und Arzneimitteln zu ziehen. Die rechtliche Problematik umfasst auch die in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Nährstoffe. Die eingesetzten Dosierungen dürfen keine pharmakologische Wirkung haben und dennoch suggeriert die Werbung dem Verbraucher oft genau diese Effekte. Daher herrscht eine grosse Verunsicherung über den tatsächlichen Nutzen und die Einsatzgebiete dieser Produkte. Gerade die Beratung in der Apotheke kann sachlich über Nutzen und Risiken aufklären.