Mit der Revision des Heilmittelgesetzes, die Anfang 2019 in Kraft trat, gibt es Neuerungen für die Abgabekategorie B. Da noch nicht alles abgeschlossen ist, kann es sein, dass nicht alle Änderungen ins vorliegende Modul einfliessen konnten. Wichtige laufende Änderungen betreffen die folgenden Punkte:
Ehemalige Abgabekategorie C
Die Swissmedic-Abgabekategorie C wurde aufgehoben. Die definitive Umteilung dieser Arzneimittel in die Kategorien B oder D ist noch nicht abgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass die von uns angegebenen Informationen eventuell nicht dem aktuellsten Stand entsprechen. Bitte überprüfen Sie entsprechende Arzneimittel vor ihrer Abgabe. Medikamente der Kategorie B, die ehemals in der Kategorie C eingeteilt waren, darf der Apotheker einem persönlich anwesenden Kunden abgeben (Dokumentationspflicht).
Bei gewissen Indikationen darf der Apotheker weitere Medikamente der Abgabekategorie B nach einem persönlichen Gespräch einem anwesenden Kunden abgeben (Dokumentationspflicht). Die Indikationen und die Liste dieser Medikamente werden aktuell noch erarbeitet. Dies hat zur Folge, dass die von uns angegebenen Informationen eventuell nicht mehr dem aktuellsten Stand entsprechen. Bitte beachten Sie die "aktuelle Indikationenliste mit Arnzeimittellisten" auf folgender Seite: